Voraussetzungen


für die kirchliche Trauung:

  • Volljährigkeit beider Brautleute
  • Beide müssen kirchlich ledig sein (auch eine standesamtliche Ehe kann ein Hindernis sein)
  • Mind. ein Partner muss katholisch sein
  • Der Wille zu einer katholischen Ehe muss vorhanden sein (das beinhaltet Freiwilligkeit, umfassende Lebensgemeinschaft, Treue, Unauflöslichkeit, Kinder, Ehe als Sakrament)
  • Besuch eines Eheseminars