Pfarrkirchenrat


Der Pfarrkirchenrat ist in einer Pfarre der Erzdiözese Salzburg eine Art Fachausschuss des Pfarrgemeinderates mit Aufgaben der Finanz- und Vermögensverwaltung der Pfarre. In unserer Pfarre wird diese Aufgabe von Dekan Mag. Erwin Neumayer, Josef Daxer, Horst Wagner und Hannes Edenhauser wahrgenommen.

 

Der Pfarrkirchenrat nimmt im Auftrag des Pfarrgemeinderates die Vermögensverwaltung der Pfarre wahr. Er ist dem Pfarrgemeinderat im Rahmen der Pfarrkirchenratsordnung verantwortlich und ihm auskunfts- und berichtspflichtig. Die Verwaltung der Finanzen hat im Dienst der Seelsorge zu erfolgen.

 

Der Pfarrkirchenrat entscheidet über die vom Pfarrgemeinderat und dessen Ausschüssen am Beginn jedes Rechnungsjahres an ihn herangetragenen Budgetwünsche. Er hat den Pfarrgemeinderat mindestens einmal jährlich über die vom ihm getroffenen oder beabsichtigten Entscheidungen in Form einer Jahresrechnung und eines Budgetvoranschlages in Kenntnis zu setzen. Der Pfarrkirchenrat vertritt die Pfarre in rechtsverbindlichen Angelegenheiten nach außen.

 

Die Mitglieder des Pfarrkirchenrates werden nach der Konstituierung des neuen Pfarrgemeinderates von diesem in geheimer Wahl gewählt. Von den Mitgliedern des Pfarrkirchenrates muss nur der Obmann auch Mitglied des Pfarrgemeinderates sein; seine Wahl bedarf der Bestätigung durch die Diözesanfinanzkammer. Der Pfarrkirchenrat kann weitere Mitglieder aufgrund ihrer besonderen Sachkenntnis in den Pfarrkirchenrat berufen, und zwar bis zu einem Drittel seiner gesamten Mitgliederzahl. Vorsitzender des Pfarrkirchenrates ist der Pfarrer, stellvertretender Vorsitzender der Obmann des Pfarrkirchenrates.

 

Der Obmann des Pfarrgemeinderates hat das Recht, an den Sitzungen des Pfarrkirchenrates teilzunehmen.

Quelle: Salzburgwiki