für die kirchliche Trauung:
- Volljährigkeit beider Brautleute
- Beide müssen kirchlich ledig sein (auch eine standesamtliche Ehe kann ein Hindernis sein)
- Mind. ein Partner muss katholisch sein
- Der Wille zu einer katholischen Ehe muss vorhanden sein (das beinhaltet Freiwilligkeit, umfassende Lebensgemeinschaft, Treue, Unauflöslichkeit, Kinder, Ehe als
Sakrament)
- Besuch eines Eheseminars